Kurzmeldungen & Termine.......
(Aufzählung in der Reihenfolge der Veröffentlichung)
Jahresanfang 2025
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Das neue Gartenjahr 2025 hat begonnen und wir blicken gemeinsam auf das zurückliegende und das vor uns liegende Jahr.
Schon 2023 haben wir uns ein großes Programm vorgenommen - z.B. Elektroprojekt und die Umgestaltung unserer Gärten mit dem Ziel, diese den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes und der Gartenordnung anzupassen.
Beides ist uns mit gutem Erfolg und vorzeigbaren Ergebnissen ein gemeinschaftlicher Arbeit gelungen.
Dafür möchte sich der Vorstand bei allen Mitgliedern bedanken. Besonders bei jenen Mitgliedern, die durch ihre verschiedenartige Mitarbeit an den gemeinschaftlichen Aufgaben aktiv zum Erfolg beigetragen haben.
Und unsere Arbeit hat öffentliche Beachtung und auch Wertschätzung erfahren. Darauf können wir alle stolz sein!
Besonders kommt das in einem Artikel und Bericht unseres Landesvorsitzenden, Robert Kröger, im Ergebnis eines Besuches in unserer Sparte zum Ausdruck.
Mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis möchten wir diesen Artikel an dieser Stelle veröffentlichen.
Gemeinsam freuen wir uns über seine Worte und für uns alle, auch und besonders für die noch nicht so aktiven Mitglieder, sollen sie Ansporn sein.
In diesem Sinne ihnen allen und ihren Familien ein gesundes und erlebnisreiches Jahr 2025 im "Silberberg"
Friedemann Bär, 1. Vorsitzender
Verweise auf den Inhalt im internen Bereich
(In der Reihenfolge der Veröffentlichung, Datum der Veröffentlichung)
Auszeichnung mit der "Ehrennadel des Kreisverbandes der Gartenfreunde" für unseren Kassenwart Jochen H. für seine langjährige zuverlässige Arbeit zum Wohle unseres Vereins und anläßlich seines 75. Geburtstages.
Herzlichen Glückwunsch
Dokumente und Beschlüsse
der Mitgliederversammlung vom 25.05.2024, im Mitgliederbereich und im Schaukasten
hier der Link zum internen Bereich
zum Cannabisgesetz 01.04.2024
Ergänzende Information vom 16.05.2024 - externer Link zu T-online -
Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt!
Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).
Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein
Fazit des Vorstandes: Im KGV „Silberberg“ e.V.
ist der Anbau von Cannabispflanzen und
die Gründung von „Anbauvereinigungen“ verboten.
Wir bitten alle Mitglieder darum, sich selbständig über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren!
Der Mitgliederversammlung werden entsprechende Festlegungen für die Ergänzung unserer Gartenordnung, ggf. der Pachtverträge vorgelegt.
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